Ordentliche Mitglieder können nur Doktoren der Medizin oder graduierte Absolventen anderer Fakultäten oder Hochschulen werden. Ordentliche Mitglieder in Pension oder Karenz bzw. Medizinstudierende können von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags befreit werden.
Als außerordentliche Mitglieder können auch nicht graduierte Personen aufgenommen werden, die an den Aktivitäten der Gesellschaft teilnehmen wollen und die Vereinszwecke zu fördern beabsichtigen (z.B. Pflege, Diätologie, etc.).
Unterstützende Mitglieder können physische und juristische Personen werden, die sich verpflichten, die Gesellschaft durch alljährliche Subventionen zu fördern.
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in die Österreichische Gesellschaft für Nephrologie
Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax oder Post an uns gesendet werden.
E-Mail:
office@nephrologie.at
Fax:
05 7680 83 6135
Post:
Kepler Universitätsklinikum Linz
Universitätsklinik für Innere Medizin
Krankenhausstraße 9, A-4021 Linz
Die Österreichische Gesellschaft für Nephrologie dankt ihren unterstützenden Mitgliedern: